Taxentarifordnung für den Heidekreis 


Der Fahrpreis im Pflichtfahrgebiet richtet sich nach der gültigen Taxentarifordnung,

für den Landkreis Heidekreis. Die gültige Taxentarifordnung können Sie auf  Wunsch

bei uns in den Fahrzeugen einsehen.   Wir stellen Ihnen auf  Wunsch gern eine Quittung aus.   

Wir sind in Schneverdingen ansässig ( ZUHAUSE ) !

Der Grundpreis von 3,40 € gilt im sogenannten Pfichtfahrbereich, dieser hat nichts mit

einer Anfahrtspauschale gemein. Die Anfahrt kommt obendrauf, wenn Beispielsweise

die Fahrt außerhalb von Schneverdingen beginnt und nicht zurück nach Schneverdingen führt.

In diesem Fall wird die Strecke von Schneverdingen bis zu Ihrem Ziel berechnet.

Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot !

   

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung –

Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68)

Neunter Abschnitt - Zuzahlungen, Belastungsgrenze (§§ 61 - 62a)

                  

§ 61

Zuzahlungen / Eigenanteil

Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 von Hundert des Abgabepreises,

mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben.

Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 von Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.

Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.